Was jetzt fällig wird CRA-Update für Maschinenhersteller

Von Triovega 3 min Lesedauer

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Bereits im Artikel vom Juni 2025 hat Triovega beschrieben, was der Cyber Resilience Act (CRA) von Herstellern verlangt – und drei Massnahmen empfohlen, um die Übergangszeit zu nutzen. Ein Jahr später hat sich der Handlungsdruck konkretisiert.

(Bild:  Triovega)
(Bild: Triovega)

Ersten Fristen des CRA sind nicht mehr abstrakt, sie sind jetzt. Für Maschinen-OEMs gilt eine besondere Rechnung; eine, die im allgemeinen CRA-Diskurs häufig untergeht. Zwei Daten, die zählen:

  • 11. September 2026: Meldepflichten beginnen (Art. 14 CRA), Hersteller müssen ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden an die ENISA und das nationale CSIRT melden und nach spätestens 72 Stunden eine detaillierte Analyse und Risikominderungsmassnahmen nachliefern. Jetzt erforderlich werden daher klare Kriterien, Bearbeitungswege und Verantwortlichkeiten, auch über die Feiertage hinweg.
  • 11. Dezember 2027: Volle CRA-Compliance, CE-Kennzeichnung, konform entwickelte Produkte, abgeschlossene Konformitätsbewertung. 18 Monate klingen entspannt, für Maschinenhersteller mit mehreren Produktgenerationen in Scope sind sie knapp. Security-by-Design lässt sich nicht nachträglich einbauen.
Shortfacts
  • 1. Ab dem 11. September 2026 gilt die CRA-Meldepflicht: Schwachstellen müssen binnen 24 Stunden an ENISA gemeldet werden. Wer keinen Prozess hat, ist sofort im Verstoss.
  • 2. Industriemaschinen laufen bis zu 13 Jahre und länger. Der CRA verpflichtet Hersteller, jede im Feld laufende Softwareversion über die gesamte Nutzungsdauer mit Sicherheitsupdates zu versorgen.
  • 3. Ohne CRA-konforme CE-Kennzeichnung kein EU-Marktzugang ab Dezember 2027. Für Maschinenhersteller ist das keine Compliance-Frage, es ist eine Board-Entscheidung. Bussgeldhöhe: bis zu 15 Mio. €.
  • 4. Dutzende Softwareversionen parallel im Feld, gleichzeitig Produktentwicklung – Experten schätzen den Patch-Aufwand auf 10–20 % des jährlichen Entwicklungsbudgets.

Warum Maschinenhersteller eine eigene Rechnung haben

Hersteller von Consumer-Produkten kennen viele der prozessualen CRA-Pflichten bereits: Meldewege, Rückrufstrukturen und Marktüberwachung sind durch die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) etabliert. Für reine B2B-Hersteller ist das Neuland: definierte Meldeprozesse, Verantwortlichkeiten gegenüber Behörden und dokumentierte Reaktionsketten müssen erstmals aufgebaut werden.

Der zweite Unterschied wiegt schwerer: Der CRA verpflichtet Hersteller, ihre Produkte über die gesamte erwartete Nutzungsdauer mit Sicherheitsupdates zu versorgen (Art. 13 Abs. 8 CRA). Industriemaschinen laufen Jahrzehnte – deutschen AfA-Tabellen zufolge liegt die steuerliche Nutzungsdauer bei Sondermaschinen bei bis zu 13 Jahren, die reale Betriebsdauer oft darüber. Eine heute in Verkehr gebrachte Maschine muss also weit über ein Jahrzehnt mit Sicherheitspatches versorgt werden, für jede ausgelieferte Softwareversion, die im Feld läuft.

Die drei konkreten Handlungstreiber

  • 5. Marktzugang – Existenzielle Board-Entscheidung: Ab Dezember 2027 erhalten Maschinen ohne CRA-konforme CE-Kennzeichnung keinen Marktzugang in der EU. Keine Compliance-Frage, sondern eine strategische Entscheidung auf Board-Ebene, denn Verstösse kosten bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • 6. Retrofit-Umsätze – Blockiert ohne Compliance: Maschinenhersteller leben nicht nur vom Neugeschäft. Service-Updates, Funktionserweiterungen und Retrofits bei bestehenden Kunden sind ein wesentlicher Umsatzbaustein. Wesentliche Änderungen an Bestandsmaschinen erfordern künftig ein CRA-konformes Gesamtprodukt. Wer das nicht sicherstellt, blockiert den eigenen Retrofit-Kanal und damit eine zentrale Einnahmequelle.
  • 7. Engineering-Kapazität – Patch Debt vs. Roadmap: Dutzende aktive Softwareversionen laufen parallel im Feld. Kritische Schwachstellen müssen bewertet, priorisiert und ohne Verzögerung behoben werden. Für Engineering-Teams, die gleichzeitig Produktentwicklung betreiben, ist das ein struktureller Ressourcenkonflikt. Schätzungen gehen von 10–20 % des jährlichen Entwicklungsbudgets über den gesamten Lebenszyklus hinweg.

Ein anderer Ansatz ist möglich

Die Frage, die wir immer häufiger von Entwicklungsleitern im Maschinenbau hören: Wie lässt sich CRA-Compliance umsetzen, ohne die gesamte Engineering-Kapazität auf Security umzulenken?

Die Antwort liegt in einer anderen Architektur: einer Sicherheitskomponente, die als untrennbarer Bestandteil mit der Maschine ausgeliefert wird, das vollständige Schwachstellenmanagement übernimmt und dabei die Maschinensoftware unberührt lässt. Mit edge.PSL hat Triovega genau diesen Ansatz entwickelt: als Protective Security Layer für Maschinenhersteller.

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