Der querschnittsgelähmte Rennfahrer Sam Schmidt absolvierte am 8. Juli als Teil der «FOS Highlights und FIA» Startgruppe mit dem Sam Car von Arrow Electronics den 1,86 km langen Hillclimb-Kurs des Goodwood Festival of Speed in England (8.-11. Juli).
Sam Schmidt ist seit dem Jahr 2000 querschnittsgelähmt
(Bild: Scott Robinson)
Sam Schmidt ist Besitzer eines Indycar-Teams (Arrow McLaren SP) und ehemaliger Rennfahrer der Indy Racing League. 2000 verunglückte er während einer Trainingsrunde auf dem Walt Disney World Speedway in Orlando und verletzte sich dabei schwer an der Wirbelsäule. Seitdem ist er querschnittsgelähmt (Tetraplegie). Um Sam Schmidt dabei zu helfen, seine Unabhängigkeit zurückzugewinnen und wieder Auto zu fahren, haben die Ingenieure von Arrow ein intelligentes, komplett vernetztes Fahrzeug entwickelt, das er sicher und vollkommen eigenständig über Kopfsteuerung und Sprachbefehle bedienen kann – das Arrow SAM Car.
Mehr Bewegungsfreiheit durch Exoskelett-Technologie
Basis des Arrow SAM Car ist eine modifizierte 2020er Corvette, die Sam Schmidt in zahllosen Amateurrennen gefahren hat. Darüber hinaus hat er mit diesem Auto bereits mehrere Geschwindigkeitsrekorde gebrochen und war damit auch auf öffentlichen Strassen in mehreren Städten der USA unterwegs. Sam Schmidt besitzt einen Sonderführerschein, um dieses experimentelle Fahrzeug steuern zu dürfen. Im Januar erreichte er damit eine Höchstgeschwindigkeit von 323,5 km/h (201 mph).
Unlängst hat Arrow ein weiteres technologisches Highlight entwickelt, um die Mobilität und Bewegungsfreiheit von Sam Schmidt weiter zu verbessern – das SAM Suit. Das SAM Suit, das in Zusammenarbeit von Arrow und Robotik-Forschern der Vanderbilt University (Nashville, Tennessee) entstand, ist eine Weiterentwicklung der aktuellen Exoskelett-Technologie. Es ist Teil des technologischen Konzepts, das bei der Entwicklung des Arrow SAM Car zur Anwendung kam und ein Beispiel dafür, wie Technologie Menschen mit Behinderungen neue Flexibilität und Entscheidungsfreiheit bieten kann.
Das Goodwood Festival of Speed ist eine alljährlich stattfindende Motorsportveranstaltung auf dem Gelände des Goodwood House in Südengland, die von Charles Henry Gordon-Lennox, Duke of Richmond, organisiert wird. Die Veranstaltung findet seit 1993 regelmässig statt und verbindet aktuelle, historische und zukünftige Elemente des Motor- und Rennsports.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand: 31.03.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group AG, Seestrasse 95, CH-8800 Thalwil, einschließlich aller mit ihr verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/at abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.