Zur umweltverträglicheren Gestaltung von Mobiltelefonen und Tablets veröffentlicht die Europäische Kommission einen umfassenden Katalog an Ökodesign-Massnahmen. Zusätzlich soll das aus dem Bereich der Haushaltsgeräte bekannte EU-Energielabel erstmals für Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik eingeführt werden.
Mit neuen EU-Regulierungen sollen die Reparierbarkeit und Energieeffizienz von Smartphones und Tablets gesteigert werden.
(Bild: Fraunhofer IZM)
Im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals wird die Umsetzung von effizienter Ressourcennutzung in der Elektronik für Herstellende und Konsumenten immer sichtbarer. Damit sichergestellt werden kann, dass Mobiltelefone und Tablets den Prinzipien des Ökodesigns entsprechen, unterstützt das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration IZM die Europäische Kommission bereits seit über zweieinhalb Jahren bei der Ausgestaltung der Anforderungen.
Das Fundament dabei bilden umfassende Analysen der technischen Machbarkeit sowie der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen. Daraus entstanden sind Optionen zur gesetzlichen Regulierung, die nun in den Entwürfen konkretisiert wurden.
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«Smartphones bieten sicherlich nicht die notwendigen Potenziale für grosse Energieeinsparungen, doch eine bessere Energieeffizienz trägt dazu bei, den Akku seltener laden zu müssen. Da dieser mit der Anzahl der Ladezyklen altert, wird durch eine bessere Energieeffizienz massgeblich zur längeren Lebensdauer des gesamten Geräts beigetragen – und das ist der wesentliche Hebel der Energieeffizienzkennzeichnung», erklärt Karsten Schischke, Ökodesign-Experte vom Fraunhofer IZM.
Auf den Erkenntnissen seiner Forschungsgruppe beruhen die zwei zentralen Säulen der EU-Richtlinienentwürfe, das Energielabel und das Ökodesign.
Die neuen Energielabel für Smartphones und Tablets werden nicht nur bereits bekannte Energieeffizienzklassen darstellen, sondern erstmals eine EU-weite Klassifizierung der Reparierbarkeit und Angaben zur Zuverlässigkeit mit den Kriterien Batterielebensdauer, Staub- und Wasserdichtigkeit sowie Robustheit im Falltest beinhalten.
Recht auf Reparatur
Die zweite Initiative bezieht sich auf das Ökodesign und stellt das sogenannte Recht auf Reparatur, die Steigerung der Transparenz für Endverbraucher und das Recycling in den Vordergrund. Das «Right to Repair» wird bereits seit Jahren von Umwelt- und Verbraucherverbänden gefordert. Mit den vorgelegten Regulierungsentwürfen wird dieses mit weitreichender Ersatzteilverfügbarkeit, einem Produktdesign, das Reparaturen erleichtert, und der Verfügbarkeit von Reparaturanleitungen für Mobiltelefone und Tablets EU-weit umgesetzt.
Für Smartphones sieht die Anforderung vor, dass Nutzer den Akku selbst austauschen können, es sei denn, dieser hält mindestens 1000 Ladezyklen und das Gerät ist entsprechend der IP67-Norm wasserdicht – doch auch in diesem Spezialfall muss der Akku für professionelle Reparateure austauschbar bleiben.
Als Mindestmass wurde eine Akku-Lebensdauer von 500 Zyklen festgelegt, die in Zukunft bei allen Geräten einzuhalten ist. Zusätzlich sollen Nutzer jederzeit den Gesundheitszustand des Akkus abfragen können, um beurteilen zu können, ob eine verringerte Akkulaufzeit tatsächlich auf die Alterung des Akkus zurückzuführen ist. Auch beim Kauf eines Gebrauchtgeräts sollen verlässliche Informationen über den Zustand des Geräts transparent sein. Karsten Schischke betont: «Die Regulierung zielt durch ambitionierte Anforderungen im Bereich der Reparierbarkeit und Haltbarkeit auf eine Verlängerung der Produktlebensdauer ab: Für eine Schonung der Ressourcen ist es besser, wenn es gar nicht erst zu einem Reparaturfall kommt.»
Volle Datenkontrolle
Um die Wiederverwendbarkeit der Geräte zu steigern, sollen Nutzer zukünftig volle Kontrolle und Absicherung haben, dass nach der Abgabe ihres Geräts eine Daten-Entschlüsselung nicht mehr möglich ist. Dadurch können Bedenken zum Verbleib privater Daten auf Geräten aufgelöst werden und die Vielzahl ungenutzter Alt-Handys zurück zur Anwendung finden.
Sollte der Entwurf unverändert in Kraft treten, werden zudem Systemverbesserungen inkludiert: Konkret handelt es sich um die Bereitstellung von Updates des Betriebssystems für mindestens drei Jahre und Sicherheitsupdates des Betriebssystems für fünf Jahre. Diese Zeiträume gelten jeweils ab dem letztmaligen Inverkehrbringen eines Modells. Gleichzeitig werden Hersteller verpflichtet, sicherzustellen, dass die Updates nicht zu Leistungseinbussen der Geräte führen.
Stand: 08.12.2025
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Für eine erhöhte Transparenz beim Konsum enthält der Regulierungsvorschlag auch Informationsanforderungen zum Gehalt kritischer Rohstoffe.